{"id":2743,"date":"2019-02-05T18:01:05","date_gmt":"2019-02-05T17:01:05","guid":{"rendered":"http:\/\/uwo.kult-kunden.de\/agb\/"},"modified":"2024-02-19T15:45:30","modified_gmt":"2024-02-19T14:45:30","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.uwo-water.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8221;1&#8243; _builder_version=&#8221;4.16&#8243; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_row admin_label=&#8221;row&#8221; _builder_version=&#8221;4.19.4&#8243; background_size=&#8221;initial&#8221; background_position=&#8221;top_left&#8221; background_repeat=&#8221;repeat&#8221; hover_enabled=&#8221;0&#8243; global_colors_info=&#8221;{}&#8221; sticky_enabled=&#8221;0&#8243;][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243; _builder_version=&#8221;4.16&#8243; custom_padding=&#8221;|||&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221; custom_padding__hover=&#8221;|||&#8221;][et_pb_text admin_label=&#8221;Text&#8221; _builder_version=&#8221;4.16&#8243; background_size=&#8221;initial&#8221; background_position=&#8221;top_left&#8221; background_repeat=&#8221;repeat&#8221; min_height=&#8221;137px&#8221; custom_padding=&#8221;4px||46px|5px||&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;]<\/p>\n<h2>\u00a0UWO-Water GmbH &#8211; Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen<\/h2>\n<p>F\u00fcr alle Liefervertr\u00e4ge mit uns gelten ausschlie\u00dflich diese Lieferungsbedingungen. Abweichenden Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers wird widersprochen. Unsere Allgemeinen Lieferungsbedingungen sind nur in ihrer jeweils g\u00fcltigen Fassung rechtswirksamer Bestandteil der Gesch\u00e4ftsbeziehung.<\/p>\n<p>I. Angebot Unsere Angebote sind bis zu Best\u00e4tigung grunds\u00e4tzlich freibleibend. Die zu dem Angebot geh\u00f6rigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsund Ma\u00dfangaben sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen beh\u00e4lt sich UWO Eigentums- und Urheberrecht vor; sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. UWO ist verpflichtet, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pl\u00e4ne nur mit dessen Zustimmung Dritten zug\u00e4nglich zu machen. Nebenabreden und \u00c4nderungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung von UWO.<\/p>\n<p>II. Art und Umfang der Lieferung F\u00fcr den Umfang der Lieferung ist &#8211; soweit erteilt &#8211; die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung von UWO ma\u00dfgebend, im Falle eines Angebots des Lieferers mit zeitlicher Bedingung und fristgem\u00e4\u00dfer Annahme das Angebot, sofern keine rechtzeitige Auftragsbest\u00e4tigung vorliegt. Geringf\u00fcgige \u00c4nderungen des Liefergegenstandes in Konstruktion, Form und Ausgestaltung sowie in den in der Beschreibung angegebenen Werten sind aus technischen Gr\u00fcnden zul\u00e4ssig, wenn dadurch der Verwendungszweck, die Qualit\u00e4t und die Funktionalit\u00e4t nicht beeintr\u00e4chtigt werden<\/p>\n<p>IIa. Die Einbauanleitung unserer Produkte sind Bestandteil des Vertrages und der Lieferbedingungen.<\/p>\n<p>III. Preise und Zahlungsbedingungen<\/p>\n<p>1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschlie\u00dflich Verladung im Werk, und handels\u00fcblicher Verpackung f\u00fcr den Stra\u00dfenverkehr. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he hinzu. Bei vereinbarten Lieferfristen von mehr als drei Monaten ist UWO berechtigt, bei Erh\u00f6hung der Material- oder Lohnkosten auf der Grundlage seiner urspr\u00fcnglichen Preiskalkulation angemessene Aufschl\u00e4ge f\u00fcr die eingetretenen Kostensteigerungen vorzunehmen.<\/p>\n<p>2. Unsere Rechnungen sind zahlbar entweder innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto. UWO beh\u00e4lt sich jedoch vor, im Einzelfall Lieferung nur gegen Barzahlung auszuf\u00fchren. Rechnungen f\u00fcr Reparaturen und Kundendienst- Leistungen sind ohne Skontoabzug sofort f\u00e4llig.<\/p>\n<p>3. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in H\u00f6he von 8 % \u00fcber dem Basiszinssatz berechnet. Eine Mahnung zum Eintritt des Vertrages ist nicht erforderlich.<\/p>\n<p>4. Die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von UWO bestrittener Gegenanspr\u00fcche des Bestellers sind nicht statthaft.<\/p>\n<p>5. Gew\u00e4hrte Rabatte oder Sonderkonditionen verlieren bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele ihre G\u00fcltigkeit. Bei Einleitung eines Mahnverfahrens werden die zu dieser Zeit aktuellen Listenpreise zugrunde gelegt.<\/p>\n<p>1. Die Gefahr geht sp\u00e4testens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller \u00fcber, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder UWO noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung \u00fcbernommen hat.<\/p>\n<p>2. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch UWO gegen Diebstahl, Bruch- Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den sowie sonstig versicherbare Risiken versichert.<\/p>\n<p>3. Verz\u00f6gert sich der Versand infolge von Umst\u00e4nden, die UWO nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller \u00fcber; jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.<\/p>\n<p>4. Angelieferte Gegenst\u00e4nde sind, auch wenn sie unwesentliche M\u00e4ngel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VII entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>5. Transporthilfsmittel (Mehrwegsysteme) sind Eigentum von UWO. Sofern diese nicht in einwandfreiem Zustand getauscht, kostenlos zur\u00fcckgeschickt oder bezahlt werden, erfolgt die Berechnung zu markt\u00fcblichen Preisen.<\/p>\n<p>VI. Eigentumsvorbehalt<\/p>\n<p>1..UWO beh\u00e4lt sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis s\u00e4mtliche Forderungen von UWO gegen den Besteller aus der Gesch\u00e4ftsverbindung, einschlie\u00dflich der k\u00fcnftig entstehenden Forderungen &#8211; auch aus gleichzeitig oder sp\u00e4ter abgeschlossenen Vertr\u00e4gen -beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder s\u00e4mtliche Forderungen von UWO in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist UWO nach Fristsetzung zum R\u00fccktritt und zur R\u00fccknahme des Liefergegenstandes berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Zur\u00fccknahme sowie in der Pf\u00e4ndung des Gegenstandes durch den Lieferer liegt ein R\u00fccktritt vom Vertrag nur dann, wenn UWO dies ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p>2. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den Besteller stets f\u00fcr UWO vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen, nicht UWO geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt UWO das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Werden Waren von UWO mit anderen beweglichen Gegenst\u00e4nden zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt, und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Besteller UWO anteilsm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt, soweit die Hauptsache ihm geh\u00f6rt. Der Besteller verwahrt das Eigentum oder Miteigentum f\u00fcr UWO. F\u00fcr die durch die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die Vorbehaltsware.<\/p>\n<p>3. UWO ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl-, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstigen Sch\u00e4den zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Seite 1\/2<\/p>\n<p>IV. Lieferzeit<\/p>\n<p>1. Die Lieferfrist beginnt &#8211; sofern erteilt &#8211; mit der Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor der Kl\u00e4rung aller technischen Fragen mit dem Besteller, der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.<\/p>\n<p>2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.<\/p>\n<p>3. Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich angemessen bei Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die au\u00dferhalb des Einflussbereichs von UWO liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umst\u00e4nde bei Unterlieferanten eintreten.<\/p>\n<p>4. Die vorbezeichneten Umst\u00e4nde sind auch dann von UWO nicht zu vertreten, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird UWO in wichtigen F\u00e4llen dem Besteller baldm\u00f6glichst mitteilen.<\/p>\n<p>5. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verz\u00f6gert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk von UWO mindestens jedoch 0,5 v.H. des Rechnungsbetrages f\u00fcr jeden Monat berechnet. Der Besteller ist berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden durch die Verz\u00f6gerung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.<\/p>\n<p>6. UWO ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig \u00fcber den Liefergegenstand zu verf\u00fcgen und den Besteller mit angemessener verl\u00e4ngerter Frist zu beliefern. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erf\u00fcllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Nimmt der Besteller die Ware unberechtigt nicht ab, ist UWO berechtigt, unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.<\/p>\n<p>V. Gefahren\u00fcber<\/p>\n<p>IX. Verbrauchsg\u00fcterkauf<\/p>\n<p>Etwaige Rechte des Bestellers aus den Vorschriften \u00fcber den Verbrauchsg\u00fcterkauf (\u00a7\u00a7 474 bis 479 BGB) bleiben von den vorstehenden Regelungen unber\u00fchrt. Unber\u00fchrt bleibt danach insbesondere das Recht des Bestellers auf R\u00fcckgriff gegen\u00fcber dem Lieferer wegen eines Mangels einer an einen Verbraucher verkauften Sache. Die insoweit gegen\u00fcber UWO bestehenden Rechte des Bestellers auf Nacherf\u00fcllung, R\u00fccktritt, Kaufpreisminderung oder Ersatz der zur Nacherf\u00fcllung gegen\u00fcber dem Verbraucher &#8211; oder dem weiteren Zwischenh\u00e4ndler &#8211; zu tragenden Aufwendungen verj\u00e4hren fr\u00fchestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt, in dem der Besteller die Anspr\u00fcche des Verbrauchers &#8211; oder des weiteren Zwischenh\u00e4ndlers &#8211; erf\u00fcllt hat. Diese Ablaufhemmung endet sp\u00e4testens f\u00fcnf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem UWO die Sache dem Besteller geliefert hat. R\u00fcckgriff in Form von Schadensersatz ist im Umfang dieser AGB ausgeschlossen (Ziffern VII.6.; VIII.).<\/p>\n<p>X. Warenkennzeichnung Eine Ver\u00e4nderung des Liefergegenstandes bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von UWO. Eine Ver\u00e4nderung des Liefergegenstandes und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen des Bestellers oder Dritter gelten und den Anschein erwecken k\u00f6nnten, dass es sich um ein Sondererzeugnis handelt, sind unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>XI. R\u00fccksendungen<\/p>\n<p>1. R\u00fcckgaben (Retouren) zum Zwecke der Aufarbeitung sind nur zul\u00e4ssig, wenn wir uns zuvor hiermit schriftlich einverstanden erkl\u00e4rt haben. Die genehmigte R\u00fccksendung muss mit unserem ausgef\u00fcllten Retourenschein (abzurufen unter www.uwo-water.de) unter Angabe der Rechnungsnummer frei Haus erfolgen. Sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, berechnen wir f\u00fcr die uns entstehenden Kosten 15 % des Warenwertes ohne besonderen Nachweis. Entstehen uns h\u00f6here Aufwendungen f\u00fcr die Aufarbeitung, werden die Aufarbeitungskosten nach Aufwand berechnet.<\/p>\n<p>2. Von der R\u00fccknahme ausgeschlossen sind Retouren mit einem Warenwert von bis zu EUR 250,- sowie Sonderanfertigungen. Artikel, die sich au\u00dferhalb der M\u00e4ngelhaftungsfristen befinden und an uns zur\u00fcckgesandt werden, werden durch UWO kostenlos demontiert und dem Werkstoffkreislauf zugef\u00fchrt (Recycling). Eine R\u00fcckgabe bzw. Verg\u00fctung an den Absender ist auf jeden Fall ausgeschlossen. F\u00fcr das Pr\u00fcfen von retournierten Artikel wird, wenn keine Mangel festzustellen ist, eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von 33,00\u20ac erhoben.<\/p>\n<p>XII. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht<\/p>\n<p>1. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung ist Mannheim.<\/p>\n<p>2. Bei allen sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das f\u00fcr den Hauptsitz von UWO zust\u00e4ndig ist. UWO ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.<\/p>\n<p>3. Auf das Vertragsverh\u00e4ltnis findet ausschlie\u00dflich deutsches Recht Anwendung. UWO-Water GmbH &#8211; Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen Stand: 04.2016<\/p>\n<p>4. Die Weiterver\u00e4u\u00dferung der gelieferten Ware, gleichg\u00fcltig ob unbearbeitet oder verarbeitet oder verbunden oder vermischt, ist nur Wiederverk\u00e4ufern im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsgang unter Eigentumsvorbehalt gestattet und nur dann, wenn die Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung auf UWO \u00fcbergeht. Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung ist dem Besteller untersagt, ebenso die Vereinbarung eines Abtretungsverbotes. Bei Zugriffen Dritter auf Rechte von UWO hat der Besteller UWO unverz\u00fcglich zu benachrichtigen.<\/p>\n<p>5. Der Besteller tritt hiermit alle ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der gelieferten Ware jetzt oder sp\u00e4ter zustehenden Forderungen mit ihrer Entstehung in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbetrag) an UWO ab. UWO nimmt die Abtretung hiermit an.<\/p>\n<p>6. Der Besteller ist bis auf Widerruf erm\u00e4chtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Der Besteller hat auf Verlangen von UWO die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen, die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen die Schuldner erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen und Unterlagen auszuh\u00e4ndigen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. 7. UWO verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % \u00fcbersteigt. VII. Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel der Lieferung Der Besteller ist zur unverz\u00fcglichen Untersuchung der Lieferung verpflichtet. Beanstandungen wegen offensichtlicher oder erkennbarer M\u00e4ngel k\u00f6nnen nur ber\u00fccksichtigt werden, wenn sie unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, versteckte M\u00e4ngel innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich gemeldet werden.<\/p>\n<p>1. F\u00fcr M\u00e4ngel der Lieferung bei Gefahr\u00fcbergang haftet UWO wie folgt: Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl von UWO nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahren\u00fcbergang liegenden Umstands als mangelhaft herausstellen. In diesem Rahmen haftet UWO f\u00fcr M\u00e4ngel f\u00fcr 2 Jahre ab R\u00fccksendung der Garantiekarte oder, sollte die Garantiekarte nicht an UWO vom Endkunden zur\u00fcckgesendet werden, ab Lieferungsdatum der Produkte \u201eab Werk\u201c.<\/p>\n<p>2. Nachfolgende Umst\u00e4nde begr\u00fcnden keine M\u00e4ngelanspr\u00fcche: Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, entgegen oder abweichend von unseren jeweils g\u00fcltigen Einbauund Betriebsbedingungen erfolgter Einbau oder Inbetriebnahme, nat\u00fcrliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einfl\u00fcsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden von UWO zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p>3. Von den durch die von UWO vorgenommene Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tr\u00e4gt UWO &#8211; insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt &#8211; die Kosten des Ersatzst\u00fcckes einschlie\u00dflich des Versandes. UWO tr\u00e4gt au\u00dferdem die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaues, und, falls dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung seiner Monteure und Hilfskr\u00e4fte, insgesamt aber nur bis max. der H\u00f6he des Kaufpreises des Liefergegenstandes. Eine schriftliche Freigabe f\u00fcr den Monteureinatz muss bei UWO eingeholt werden. Ausgeschlossen ist Handelsware, hier k\u00f6nnen weitere Kosten nur bei dem Hersteller geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>4. Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers aus und im Zusammenhang mit der Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Sch\u00e4den, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen<\/p>\n<p>VIII. Allgemeine Haftung<\/p>\n<p>1. Schadensersatzanspr\u00fcche au\u00dferhalb der M\u00e4ngelhaftung, insbesondere auch bei Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, insbesondere wegen Verletzung von Vertragspflichten und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_button button_url=&#8221;https:\/\/www.uwo-water.de\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/UWO-Water-AGB..pdf&#8221; url_new_window=&#8221;on&#8221; button_text=&#8221;AGBs downloaden&#8221; _builder_version=&#8221;4.19.4&#8243; hover_enabled=&#8221;0&#8243; global_colors_info=&#8221;{}&#8221; sticky_enabled=&#8221;0&#8243;][\/et_pb_button][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8221;1&#8243; theme_builder_area=&#8221;post_content&#8221; _builder_version=&#8221;4.19.4&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221;][et_pb_row _builder_version=&#8221;4.19.4&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; theme_builder_area=&#8221;post_content&#8221;][et_pb_column _builder_version=&#8221;4.19.4&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; theme_builder_area=&#8221;post_content&#8221;][:de _i=&#8221;0&#8243; _address=&#8221;0&#8243; theme_builder_area=&#8221;post_content&#8221; \/][: _i=&#8221;2&#8243; _address=&#8221;2&#8243; theme_builder_area=&#8221;post_content&#8221; \/][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a0UWO-Water GmbH &#8211; Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen F\u00fcr alle Liefervertr\u00e4ge mit uns gelten ausschlie\u00dflich diese Lieferungsbedingungen. 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